Alltagsbetreuung in Gelsenkirchen
Länger
selbstbestimmt
zuhause leben.
Wir unterstützen Sie im Haushalt, bei Einkäufen und leisten Gesellschaft. Herzlich, nah und direkt abrechenbar über Ihre Pflegekasse.
Zugelassener Anbieter nach AnFöVO
Direkte Abrechnung
Wir rechnen den Entlastungsbetrag (131€) direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Papierkram für Sie.
Lokal & Familiär
Wir sind keine Kette, sondern Ihre Nachbarn aus Hassel & Umgebung. Feste Ansprechpartner statt wechselndes Personal.
Qualifiziertes Team
Alle Mitarbeiter sind geschult (§ 45a SGB XI), polizeilich geprüft und fest angestellt.
So wird unsere Hilfe für Sie bezahlt
Viele Senioren wissen gar nicht, dass ihnen diese Gelder zustehen. Wir prüfen Ihren Anspruch und helfen bei den Antr ägen.
01
Der Entlastungsbetrag (§ 45b)
Jeder mit Pflegegrad 1-5 hat Anspruch auf 131 € monatlich. Dieses Budget ist zweckgebunden für Angebote wie unsere.
02
Umwandlung (§ 36)
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% Ihrer Pflegesachleistungen umwandeln. Das ermöglicht oft mehrere Stunden Betreuung pro Woche – zuzahlungsfrei.
03
Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:
- bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (2026)
- Bis zu 8 Wochen Ersatzpflege möglich
- Während der Verhinderungspflege wird 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt (anteilig)
Ihr Budget-Beispiel
| Pflegegrad 3 vorhanden? | Ja |
| Entlastungsbetrag | 131,00 € |
| + 40% Sachleistung (Umwandlung) | 598,80€ |
| Gemeinsamer Jahresbetrag anteilig | 294,92€ |
| Mögliches Monatsbudget: | 1.024,72 |
Beispielrechnung. Tatsächliche Ansprüche können variieren.
