Alltagsbetreuung in Gelsenkirchen

Länger

selbstbestimmt

zuhause leben.


Wir unterstützen Sie im Haushalt, bei Einkäufen und leisten Gesellschaft. Herzlich, nah und direkt abrechenbar über Ihre Pflegekasse.


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Zugelassener Anbieter nach AnFöVO

Direkte Abrechnung


Wir rechnen den Entlastungsbetrag (131€) direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Papierkram für Sie.


Lokal & Familiär

Wir sind keine Kette, sondern Ihre Nachbarn aus Hassel & Umgebung. Feste Ansprechpartner statt wechselndes Personal.

Qualifiziertes Team

Alle Mitarbeiter sind geschult (§ 45a SGB XI), polizeilich geprüft und fest angestellt.

So wird unsere Hilfe für Sie bezahlt

Viele Senioren wissen gar nicht, dass ihnen diese Gelder zustehen. Wir prüfen Ihren Anspruch und helfen bei den Antr ägen.

01

Der Entlastungsbetrag (§ 45b)

Jeder mit Pflegegrad 1-5 hat Anspruch auf 131 € monatlich. Dieses Budget ist zweckgebunden für Angebote wie unsere.

02

Umwandlung (§ 36)

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% Ihrer Pflegesachleistungen umwandeln. Das ermöglicht oft mehrere Stunden Betreuung pro Woche – zuzahlungsfrei.

03

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

  • bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (2026)
  • Bis zu 8 Wochen Ersatzpflege möglich
  • Während der Verhinderungspflege wird 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt (anteilig)


Haben Sie Anspruch? Jetzt prüfen lassen

Ihr Budget-Beispiel

Pflegegrad 3 vorhanden? Ja
Entlastungsbetrag 131,00 €
+ 40% Sachleistung (Umwandlung) 598,80€
Gemeinsamer Jahresbetrag anteilig 294,92€
Mögliches Monatsbudget: 1.024,72

Beispielrechnung. Tatsächliche Ansprüche können variieren.